Die Familie als Sponsor

Wenn Sie gesponsert sind in Dubai ansässig sind, sollten Sie in der Lage sein, Ihre Familienmitglieder zu sponsern, so dass sie so lange im Land bleiben dürfen, wie Sie sich hier befinden. Es ist unwahrscheinlich, dass Ihr Unternehmen Ihnen dabei behilflich sein wird. Um Aufenthaltsvisa für Ihre Familie zu beantragen, müssen Sie Ihren Reisepass, eine Kopie des Reisepasses des/der Familienangehörigen und Ihren Arbeitsvertrag am Schalter für die Einreisegenehmigungen von Familienmitgliedern in der Einwanderungsbehörde vorlegen. Nach Vorlage aller Dokumente können Sie innerhalb von ein paar Tagen zurückkehren, um das Visum abzuholen. Schicken Sie eine Kopie per Fax an die Familienangehörigen, und hinterlegen Sie dann das Original am Schalter für Visa im Ankunftsbereich des Flughafens. Bei der Ankunft tauschen ihre Familienangehörigen dann die Kopie gegen das Original aus. Sobald die Familienangehörigen unter dem richtigen Visum in Dubai eingereist sind, müssen sie eine Gesundheitskarte beantragen und den medizinischen Test ablegen, um den Prozess fortzusetzen. Nach Erledigung des medizinischen Tests kehren Sie zur Einwanderungsbehörde mit allen wichtigen Unterlagen zuzüglich der medizinischen Testergebnisse und der beglaubigten Geburtsurkunde (falls ein Kind gesponsert wird) oder der beglaubigten Heiratsurkunde (falls Ihr Ehepartner gesponsert wird) zurück. Gegen Entrichtung von 300 AED (zzgl. Schreibgebühren) wird der Antrag verarbeitet, und der Reisepass liegt nach etwa fünf Tage später mit der angehängten Aufenthaltserlaubnis zur Abholung bereit (gegen Bezahlung von zusätzlichen 100 AED, können Sie das Verfahren auf einen Tag beschleunigen). Wenn die Familienangehörigen bereits hier in Dubai unter einem Touristenvisum anwesend sind, können Sie trotzdem noch wie oben beschrieben ein Aufenthaltsvisum beantragen. Sobald es fertiggestellt ist, kann das Familienmitglied entweder das Land verlassen, und mit dem richtigen Visum neu einreisen oder Sie können gegen Bezahlung von 500 AED das Visum umtauschen. Wenn Ihre Aufenthaltsgenehmigung durch Familienangehörige gesponsert sein und Sie dann eine Arbeit annehmen, müssen Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber gesponsert werden; allerdings muss der neue Arbeitgeber eine Arbeitskarte für Sie beantragen.

 

Highlights

Dubai restaurants in World’s Best listTwo UAE restaurants are now counted among the World’s Best Restaurants after a prestigious annual list included Zuma and La Petite Maison in its top 100. The San Pellegrino World’s Best Restaurants, a list compiled by Restaurant Magazine through an “academy” of over 800 judges around the world, is seen as one of the definitive [...]

 

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